Einde inhoudsopgave
Bundeling van omgevingsrecht (R&P nr. SB5) 2012/8.4.1
8.4.1 Empfehlungen an den Gesetzgeber
Mr. J.H.G. van den Broek, datum 01-12-2012
- Datum
01-12-2012
- Auteur
Mr. J.H.G. van den Broek
- JCDI
JCDI:ADS358566:1
- Vakgebied(en)
Ruimtelijk bestuursrecht (V)
Milieurecht (V)
Omgevingsrecht (V)
Voetnoten
Voetnoten
Aanwijzingen voor de regelgeving (Anweisungen für die Gesetzgebung): Die Aanwijzingen voor de regelgeving sind ein verbindliches Rundschreiben des Minister-Prasidenten, das von Juristen, die am Gesetzgebungsprozess beteiligt sind als Nachschlagwerk genutzt wird. Bei der Gesetzgebung darf hiervon nur in Ausnahmefallen abgewichen werden.
Der Raad van State ist unabhangiger Berater der Regierung zur Gesetzgebung und der oberste Verwaltungsgerichtshof der Niederlande. Die Kompetenzen und Arbeitsweisen des Raad van State sind im Grondwet und dem Wet op de Raad van State normiert.
Bevor ein Systematisierungsprojekt beginnen kann, sollten (ein oder) mehrere Systemkriterien formuliert werden. Wenn die Systemkriterien nicht prazise sind, besteht das Risiko, dass entweder Vorschriften in ein Gesetzessystem aufgenommen werden, die dort eigentlich nicht hinein-gehören, oder dass Vorschriften, die in ein Gesetzessystem gehören würden, eben nicht darin aufgenommen werden, und dass somit systematische Defizite bestehen bleiben oder erst entstehen.
Es sollten möglichst praxisnahe, sachliche Systemkriterien ausgewahlt werden, um sowohl die Erkennbarkeit, als auch Problemorientierung des Gesetzessystems zu garantieren.
Es sollten lediglich dann typisch juristische Ordnungskriterien verwen-det werden, wenn die dadurch entstehenden gesetzesssystematischen Defizite vertretbar sind.
Eine „Bündelung durch Neufassung" oder „Integration" sollte nur dann erfolgen, wenn systematische Defizite, die auf der Grundlage von zu formulierenden Systemkriterien festgestellt wurden, behoben oder ver-ringert werden können.
Die Bündelung sollte nicht zu systematischen Defiziten in anderen Gesetzessystemen führen, es sei denn dies ist vertretbar.
Um die Anpassungs- und Zukunftsfahigkeit eines Gesetzessystems zu garantieren, sollten Sie sich konsequent an die systematischen Ord-nungskriterien halten.
Verhindern Sie, dass „Kuckuckseivorschriften" in ein Gesetzsystem auf-genommen werden.
Eine Sachverstandigenkommission sollte einen überzeugenden Bünde-lungsentwurf erarbeiten.
9.Entscheiden Sie sich grundsatzlich für die kodifizierende Bündelung, wobei die Möglichkeit, kleinere Anderungen vorzunehmen, nicht aus-geschlossen werden muss. Dabei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass gerade Veranderungen der Vorschriften oder des Systems die gesellschaftliche Akzeptanz des Systems beeinflussen können.
Die Schaffung von iLawsystemen sollte in Erwagung gezogen werden; hierbei muss jedoch dafür gesorgt werden, dass ein Gesetzessystem eindeutig erkennbar ist und dabei nicht von Anwendung von Computer-programmen abhangig ist.
In den Aanwijzingen voor de regelgeving1sollte konkret auf die Bündelung des Umweltrechts eingegangen werden.
Das Gesetzessystem muss in regelmaBigen Abstanden überarbeitet werden.
Konsultieren Sie bei jedem Gesetzentwurf den Raad van State2zur Kompatibilitat des Gesetzentwurfes mit dem geltenden Gesetzessystem.