Bundeling van omgevingsrecht
Einde inhoudsopgave
Bundeling van omgevingsrecht (R&P nr. SB5) 2012/8.3:8.3 ERGEBNISSE
Bundeling van omgevingsrecht (R&P nr. SB5) 2012/8.3
8.3 ERGEBNISSE
Documentgegevens:
Mr. J.H.G. van den Broek, datum 01-12-2012
- Datum
01-12-2012
- Auteur
Mr. J.H.G. van den Broek
- JCDI
JCDI:ADS359703:1
- Vakgebied(en)
Ruimtelijk bestuursrecht (V)
Milieurecht (V)
Omgevingsrecht (V)
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Omgevingswet (Umweltgesetz): Das Omgevingswet, für das voraussichtlich Ende 2012 ein Gesetzesentwurf vorliegen wird, befasst sich mit dem Schutz der Umwelt, Raumordnung, Natur und Wasser; Ministerie van IenM, Kabinetsbrief stelselherziening omgevingsrecht, 9 maart 2012, Kamerstukken II 2011/12, 33 118, nr. 3.
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Auf der Grundlage der vorhergehenden Ausführungen können die drei eingangs genannten Unterfragen wie folgt beantwortet werden:
Unterfrage 1: Kann wissenschaftlich ein Prüfungsrahmen entwickelt werden, aus dem ersichtlich ist, in welchem Fall die Bündelung des Umwelt-rechts vertretbar ist? In den von mir untersuchten Quellen konnte ich keinen eindeutigen Prüfungsrahmen finden, der für die Beantwortung der Frage, in welchen Fallen eine Systematisierung von Vorschriften vertretbar ist, geeignet ware. Daher habe ich in Kapitel 3 selbst einen solchen Prüfungsrahmen entwickelt. Anhand von fünf Fragen kann nun festgestellt werden, ob die Bündelung durch die „Neufassung von Vorschriften" oder durch die „Integration von Vorschriften in Gesetzessysteme" vertretbar ist.
Unterfrage 2: Wie verhalten sich die folgenden vier Systematisierungspro-jekte zu diesem Prüfungsrahmen:
die Bündelung, die 2010 zu einer Neufassung verschiedener Vorschriften im Wet algemene bepalingen omgevingsrecht (Wabo) führte;
die Bündelung, die 2008 zur Integration des Wet milieuvaarlijke stoffen (Wms)indasWet milieubeheer (Wm) führte;
die Bündelung, die zu einer Neufassung verschiedener Vorschriften im Wet natuurbescherming führen soll;
die angestrebte Bündelung einer Vielzahl von Gesetzen im Omgevingswet.1
Diese Frage wurde in den Kapiteln 4, 5, 6 und 7 erörtert. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die Systematisierung nur teilweise die von mir entwickelten Kriterien erfüllt, sodass zum heutigen Zeitpunkt nicht von einer vollstandig vertretbaren Systematisierung gesprochen werden kann.
Unterfrage 3: Müssen angesichts der in Unterfrage 2 genannten Systema-tisierungsprojekte Vorschlage erarbeitet werden, um die Ordnung des Umweltrechts besser an den (zu entwickelnden) wissenschaftlichen Krite-rien für die Systematisierung des Umweltrechts auszurichten?
Diese Frage wurde in den Kapitel 4, 5, 6 und 7 bejaht und einige Verbes-serungsvorschlage gemacht. Sollten diese Vorschlage in den vier unter-suchten Systematisierungsprojekten doch noch berücksichtigt werden, würde dies dazu führen, dass die Projekte starker an den von mir entwic-kelten Kriterien anknüpfen.
Nach der Beantwortung der drei Teilfragen ist es mir nun möglich, eine Antwort auf die Hauptfrage zu geben: ist die Systematisierung des Umwelt-rechts eine rein politische Entscheidung oder erfüllen die Vorhaben auch Forderungen, die von der Wissenschaft an die Ordnung des Umweltrechts gestellt werden? Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass die Systemati-sierung des Umweltrechts auch wissenschaftliche Forderungen erfüllen kann. Auch wenn bei den vier untersuchten Systematisierungsprojekten keine vollstandig vertretbare Systematisierung erreicht wurde, bedeutet dies
nicht, dass es unmöglich ist, die Kriterien zu erfüllen. Ich habe jeweils Verbesserungsvorschlage gemacht.